Die Abwrackprämie - jetzt auch für Laserschutzbrillen
Um seinen Mitarbeitern den besten Schutz im Umgang mit Lasern gewährleisten zu können, müssen Unternehmen
ein wachsames Auge auf die sorgfältige Behandlung der meist kostenintensiven Laserschutzbrillen haben. Gleich-
zeitig müssen sie auf die rasanten Entwicklungen in der Lasertechnologie reagieren, die zum Teil dramatische Ände-
rungen in der Anforderung für Laserschutzbrillen hervorrufen.
Normänderungen im Laserschutz oder die Anschaffung eines leistungsstärkeren Lasers erfordern eine schnelle Reak-
tion bei der Ausstattung der Mitarbeiter mit den geeigneten Laserschutzbrillen. Zu Zeit kommen beispielsweise zahl-
reiche neue Laser mit ultrakurzen Pulsen auf den Markt, die selbstverständlich andere oder höhere Anforderungen an
eine Laserschutzbrille stellen.
Eine Laserschutzbrille hat in der Regel bei sorgfältiger Behandlung eine längere Lebensdauer als eine Laserschutz-
brille, die in rauer Produktionsumgebung eingesetzt wird oder möglicherweise als sogenannte Besucherbrille von vielen verschiedenen Benutzern getragen wird. Grundsätzlich sollten Brillen, die eine wie auch immer geartete Beschädigung aufweisen (z. B. beschädigter oder verkratzter Filter, Farbveränderungen, beschädigte Kaschierung) auf keinen Fall mehr eingesetzt werden.
LASERVISION bietet nun die Möglichkeit „alte“ Laserschutzbrillen abzugeben und sie mit der sogenannten Abwrack-
prämie kostengünstig gegen neue, technologisch auf dem höchsten Stand stehende LASERVISION Laserschutzbrillen auszutauschen. Die Aktion „Abwrackprämie“ bietet 25% Rabatt auf die Bestellung einer Neubrille bei Einsendung der
alten Laserschutzbrille.